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Vertrag
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch das Versenden der Ware innerhalb von 3 Tagen nach Eingang der Bestellung zustande. Er richtet sich ausschließlich nach den nachstehenden Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder Abnahme vom Besteller anerkannt werden. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Das Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden und Behörden.
Lieferumfang und Lieferzeit, Transportschäden
Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Wir sind auch zu Teillieferungen berechtigt. Für die Einhaltung von uns angegebener Versand- oder Lieferfristen haften wir, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Ist ein verbindliches Versand- oder Lieferdatum oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, so kann der Besteller schriftlich eine Nachfrist von einem Monat setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Transportschäden werden im Rahmen unserer Transportversicherung nur ersetzt, wenn der Schaden uns und dem Transporteur sofort, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Ablieferung der Ware oder bei verdeckten Schäden nach Erkennbarkeit des Schadens schriftlich angezeigt wird.
Preise
Alle Preise verstehen sich ab Lager Castrop-Rauxel. Die Preise für Geräte schließen die Kosten für die übliche Verpackung ein. Verlangt der Besteller eine besondere Verpackungsart. so gehen die Mehrkosten zu seinen Lasten. Anfallende Steuern, Zölle, Gebühren, Einfuhr- und Ausfuhrabgaben trägt der Besteller. Der Besteller trägt alle Transportkosten ab Lager Castrop-Rauxel. Das Anliefern und Aufstellen von Geräten durch uns erfolgt zu Lasten des Bestellers. Die Kosten solcher Serviceleistungen berechnen wir gemäß unserer Servicepreisliste. Bei einem Bestellwert von unter 100 Euro berechnen wir grundsätzlich eine zusätzliche Kleinmengen-Bearbeitungspauschale von 10 Euro.
Zahlung
Zahlungen haben innerhalb von 8 Tagen netto zu erfolgen, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart worden ist. Auch bei Teillieferungen ist der gesamte Rechnungsbetrag für die Teillieferung binnen 8 Tagen netto zu zahlen. Bei erstmaliger Bestellung kann Vorkasse verlangt werden, ebenso bei Überschreitung des eingeräumten Kreditlimits. Beim Überschreiten der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, ab dem Datum der Überschreitung Mahngebühren und darüber hinaus Zinsen nach §288 BGB oder in Höhe der uns entstandenen Bankzinsen zu berechnen und bis zum Zahlungseingang weitere Lieferungen zurückzubehalten. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und dann nur zahlungshalber und für uns kosten- und spesenfrei angenommen. Bei einer Änderung der Kreditwürdigkeit des Bestellers, die uns nach Vertragsabschluß bekannt wird, oder falls die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, sind wir auch bei Vereinbarung besonderer Zahlungsziele berechtigt, sofortige Zahlung sämtlicher offenen Rechnungen zu verlangen, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und/oder die Lieferung von Vorauszahlungen abhängig zu machen und die Herausgabe bereits gelieferter Waren unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche zu verlangen. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder die Aufrechnung mit Irgendwelchen Gegenforderungen des Bestellers ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, wir haben die Ansprüche des Bestellers schriftlich anerkannt oder die Ansprüche des Bestellers sind rechtskräftig festgestellt worden.
Rücktritt
Sind wir mit unserer Leistungsverpflichtung in Verzug, hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. In anderen Fällen ist ein Rücktritt nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gegen Aufwandsentschädigung möglich.
Abnahme
Der Besteller ist verpflichtet, Lieferungen und Teillieferungen unverzüglich abzunehmen. Die Abnahme ist schriftlich zu bestätigen. Nimmt der Besteller eine Lieferung nicht ab, so gerät er ohne Mahnung und Fristsetzung in Verzug und ist zum Ersatz der daraus entstehenden Schäden verpflichtet.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich aller unserer Forderungen gegen den Besteller unser Eigentum. Der Besteller ist verpflichtet, die in unserem Eigentum stehenden Waren mit kaufmännischer Sorgfalt für uns zu verwahren und ausreichend zu versichern. Der Besteller ist zur Verarbeitung und Veräußerung der Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt, nicht aber zur Verpfändung und Sicherungsübereignung. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt für uns, ohne dass uns hierdurch Verpflichtungen entstehen. Weiterverkauf der von uns gelieferten Ware darf nur unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. Der Besteller tritt bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch aus zukünftiger Veräußerung sicherungshalber an uns ab. Auf Verlangen hat uns der Besteller die Abtretung schriftlich zu bestätigen. Der Besteller ist zum Einziehen der uns abgetretenen Forderungen ermächtigt, nicht aber zu Verfügungen anderer Art. Diese Ermächtigung ist jederzeit widerruflich. Vollstreckungsmaßnahmen in uns zustehende Sachen und Rechte hat uns der Besteller unverzüglich anzuzeigen. Interventionskosten trägt der Besteller. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 Prozent, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.
Gewährleistung für Hardwareprodukte
Wir gewährleisten dem Besteller, dass die gelieferten Erzeugnisse im Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Mängeln sind, die die Gebrauchstauglichkeit wesentlich einschränken oder aufheben. Sollte ein Produkt nicht von dieser Beschaffenheit sein, werden wir unentgeltlich nachbessern oder neu liefern, wobei wir uns die Wahl zwischen beidem vorbehalten. Ausgenommen von jeder Gewährleistung sind jedoch Schäden, die auf natürliche Abnutzung, unsachgemäße Installation, auf von uns nicht autorisierte Nachbesserungsarbeiten oder Wartungstätigkeiten zurückgehen. Der Besteller ist verpflichtet, unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen und das mangelhafte Teil einzusenden. Verstößt der Besteller gegen diese Verpflichtung, verliert er sein Recht auf Gewährleistung. Ein Wandlungsrecht (Rückgängigmachung des Kaufes) oder Minderungsrecht (Herabsetzung des Kaufpreises) hat der Besteller nur dann, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist. Die Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn ein anerkannter Mangel nicht beseitigt wurde und uns der Besteller fruchtlos eine Nachfrist von einem Monat gesetzt hat. Wir können die Annahme zurückgelieferter Produkte verweigern, wenn wir nicht vom Grund der Rücksendung unterrichtet wurden. Anerkannte Mängel beseitigen wir unentgeltlich nach unserer Wahl entweder bei uns im Hause oder im Unternehmen des Bestellers. Begleitkosten, wie etwa für Verpackung, Transport etc., trägt der Besteller. Durch die Instandsetzung, Nachbesserung oder Ersatzlieferung wird die Gewährleistungspflicht zeitlich nicht verlängert. Die Gewährleistungsansprüche verjähren nach Ablauf des vereinbarten Zeitraumes, gerechnet vom Zeitpunkt des Gefahrenüberganges an. Gewährleistungsansprüche für Ersatzteile verjähren mit Ablauf von 30 Tagen nach Versand bzw. Einbau durch uns. Ansprüche auf Schadensersatz wegen des Mangels sind ausgeschlossen. Zum Ersatz von Schäden aus anderem Rechtsgrund, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Forderungsverletzung und unerlaubter Handlung, sind wir nur verpflichtet, wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von uns oder auf das Fehlen einer ausdrücklich zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist, oder wir eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt haben; für diesen Fall ist die Haftung auf höchstens 25.000 EUR für Personen- und Sachschäden bzw. für Vermögensschäden und solche Schäden begrenzt, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu rechnen war. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz wird davon nicht berührt.
Schlussbestimmungen
Der Besteller kann uns gegenüber bestehende Ansprüche nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung abtreten. Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzes für unsere eigenen geschäftlichen Zwecke verwenden. Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahe kommen. Es gilt Deutsches Recht. Erfüllungsort ist Castrop-Rauxel. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist für beide Teile Castrop-Rauxel und zwar auch für Klagen im Wechsel- oder Scheckprozess.